Deskriptoren: Holzmüller-Doktrin, Hauptversammlung, Zuständigkeit
Normen: AktG § 103
Ob es – wie von der Literatur nahezu einhellig befürwortet – eine ungeschriebene, zwingende Entscheidungszuständigkeit der Hauptversammlung gibt, wenn durch Strukturmaßnahmen die Rechte der Aktionäre maßgeblich beeinträchtigt werden und dadurch einerseits in die Vermögensposition, andererseits in die Herrschaftsposition eingegriffen wird, bleibt vorläufig offen.