Das Wort Compliance ist nach „Corporate Governance“ zum gesellschaftsrechtlichen Modewort geworden. Nun könnte man Moden auch ignorieren, in diesem Fall scheint es jedoch anders als bei der weitgehend folgenlosen Corporate Governance Diskussion zu sein. Das zeigt ein Urteil des LG München I mit tragischen Folgen, das auch die Diskussion hierzulande befeuern wird. Das Landgericht München I hatte über eine Schadenersatzklage der Siemens AG gegen ihren ehemaligen Finanzvorstand zu befinden. Siemens war wegen Bestechungszahlungen vor allem in Afrika von der US-Börsenaufsicht und einem deutschen Strafgericht zu erheblichen Bußgeldzahlungen verurteilt worden. Auch hatte die Aufarbeitung des Schwarzgeldsystems hohe Kosten verursacht. Siemens wollte sich das Geld von ehemaligen Vorstandsmitgliedern zurückholen. Fast alle haben unter Einschluss der D & O Versicherungen einen Vergleich geschlossen. Allein ein ehemaliges Vorstandsmitglied wollte das nicht und ließ sich klagen – und verlor. Wenig später verübte er, der einst hochangesehene und erfolgreiche Manager, Selbstmord.