Deskriptoren: Zurechnung, höchstpersönliche Tätigkeit, Geschäftsführer, Rz 104 EStR 2000, Kommanditgesellschaft, Missbrauch, zwischengeschaltete Gesellschaft.
Normen: EStG § 2, FLAG § 41, BAO § 21, BAO § 22, BAO § 23
Die Tätigkeit des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft wurde über eine dem Geschäftsführer gehörenden Personengesellschaft abgerechnet. Da keine Vereinbarung über eine Gestellung des Geschäftsführers bestand, ging der VwGH ohne Prüfung eines Missbrauchs von der direkten Zurechnung der Einkünfte an den Geschäftsführer aus und bejahte damit die Vorschreibung von Lohnnebenkosten.