Deskriptoren: Zwangsstrafe, Offenlegung, Rechtsmittellegitimation, Insolvenzverwalter
Normen: UGB § 277, UGB § 283
Gegen Zwangstrafen, die über die Gesellschaft wegen Verletzung der Offenlegungspflicht verhängt wurden, ist der Insolvenzverwalter der Gesellschaft rechtsmittellegitimiert.