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BFG: Restlicher Übergangsverlust ist zum Einbringungsstichtag abzusetzen

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturErnst MarschnerGES 2014, 480 Heft 9 v. 1.11.2014

Normen: EStG § 4 Abs 10 Z 1, EStG § 6 Z 14 lit b, UmgrStG § 16 Abs 1, UmgrStG § 18 Abs 1 Z 1

Ein gemäß § 4 Abs 10 Z 1 Satz 3 EStG über sieben Jahre zu verteilender Übergangsverlust ist bei Einbringung des Betriebes in eine Kapitalgesellschaft gemäß § 4 Abs 10 Z 1 Satz 4 EStG beim letzten Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor der Einbringung zu berücksichtigen.11Nicht amtlicher Rechtssatz. Kein amtlicher Rechtssatz veröffentlicht.

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