Abgabenänderungsgesetze Nr. 1 und Nr. 2. Am 2. Oktober 2014 ist das 2. AbgÄG 2014 in Begutachtung gegangen, noch bevor das (1.) AbgÄG 20141 vom Februar zur Gänze verdaut werden konnte. Dazu nur drei Beispiele: Erstens haben die auf eine „umfassende Amtshilfe“ abstellenden Einschränkungen bei ausländischen Betriebsstättenverlusten und der Gruppenbesteuerung ebenso eine Welle von Analysen hervorgerufen wie die Abschaffung der Firmenwertabschreibung in der Gruppe.2 Erfreulicherweise möchte sich das BMF aber im nächsten KStR-Wartungserlass3 jener Ansicht4 anschließen, wonach aufgrund des unlängst von Österreich ratifizierten, ab 1.1.2015 anwendbaren OECD-Amtshilfeabkommen (OECD-AHA)5 Gruppenmitglieder in Staaten, für die dieses Abkommen ebenfalls ab spätestens diesem Tag wirksam ist, nicht nach § 26c Z 45 KStG zwangsweise aus der Gruppe ausscheiden.6 Zweitens hat das Abzugsverbot für Zins- und Lizenzgebührenzahlungen an niedrigbesteuerte Konzerngesellschaften (§ 12 Abs 1 Z 10 KStG) nicht nur eine Reihe unionsrechtlicher Bedenken hervorgerufen,7 sondern auch Fragen, wie das Konzept des „Nutzungsberechtigten“ im Konzern (zB bei Back-to-Back-Finanzierungen) zu verstehen ist.8 Und schließlich haben jene Einschränkungen des objektiven