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Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten bei der Genossenschaft

JudikaturGES 2014, 382 Heft 8 v. 1.9.2014

Normen: AktG § 195, AktG § 196, AktG § 197, AktG § 199, AktG § 200, AktG § 201, SchiedsRÄG 2006

Beschlussmängelstreitigkeiten bei der Genossenschaft sind schiedsfähig.Dem Anspruch der Mitgesellschafter auf Verfahrensbeteiligung ist Genüge getan, wenn sie Gelegenheit zur Nebenintervention haben.

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