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GmbH-Aufsichtsrat: „Teilnehmerkreis“ und „Verfügbarkeit“ von Niederschriften

AufsätzeWerner HauserGES 2014, 378 Heft 8 v. 1.9.2014

Im folgenden Beitrag wird erörtert, welchen Personen(gruppen) das Recht auf Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen sowie auf Einsicht in Aufsichtsrats-Niederschriften bzw auf Aushändigung derselben zukommt.

Deskriptoren: AR-Niederschrift, AR-Sitzungsteilnehmer/innen, Trennungsprinzip, Verschwiegenheitspflicht, Vertraulichkeitsprinzip.

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