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Gesellschafteränderung bei einer gründungsprivilegierten GmbH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGES 2014, 244 Heft 5 v. 1.6.2014

Bei der Abtretung eines Geschäftsanteiles einer gründungsprivilegierten GmbH ist zu beachten, dass im notariellen Abtretungsvertrag (§ 76 Abs 2 GmbHG) sowie beim Eintragungsbegehren (§ 5 Z 6 FBG) neben der Höhe der (übertragenen) übernommenen Stammeinlage auch die Höhe der gründungsprivilegierten Stammeinlage anzuführen ist.

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