AußStrG § 173, AußStrG § 175, ABGB § 810
Enthält ein Nachlass Geschäftsanteile, gehört zur Vertretung durch den Nachlasskurator auch die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.Die Fassung satzungsändernder Gesellschafterbeschlüsse gehört in der Regel nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb und bedarf daher einer verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung.