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Stimmrechtsausübung des Nachlasskurators in der Generalversammlung

Gesellschaftsrecht JudikaturGES 2014, 73 Heft 2 v. 1.3.2014

AußStrG § 173, AußStrG § 175, ABGB § 810

Enthält ein Nachlass Geschäftsanteile, gehört zur Vertretung durch den Nachlasskurator auch die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung.Die Fassung satzungsändernder Gesellschafterbeschlüsse gehört in der Regel nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb und bedarf daher einer verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung.

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