Die bei Verwertung einer zur Konkursmasse gehörenden Liegenschaft anfallende Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist keine Sondermasseforderung.
§§ 46, 47 Abs 3, 49 IO
OLG Graz 10.01.2013, 3 R 2/13h
Die bei Verwertung einer zur Konkursmasse gehörenden Liegenschaft anfallende Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist keine Sondermasseforderung.
§§ 46, 47 Abs 3, 49 IO
OLG Graz 10.01.2013, 3 R 2/13h