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OLG Graz zur Immobilienertragsteuer als allgemeine Masseforderung - oder: Die Prolongation eines Einstufungskonfliktes

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 270 Heft 5 v. 10.6.2013

Die bei Verwertung einer zur Konkursmasse gehörenden Liegenschaft anfallende Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ist keine Sondermasseforderung.

§§ 46, 47 Abs 3, 49 IO

OLG Graz 10.01.2013, 3 R 2/13h

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