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UFS: Rechtswidrige Gewinnausschüttung und verdeckte Ausschüttung

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 201 Heft 4 v. 10.5.2013

Rückforderungen von handelsrechtlich zu Unrecht ausgeschütteten Gewinnanteilen stellen keine verdeckten Ausschüttungen dar, weil keine schuldrechtlichen Beziehungen vorliegen. Ein Fremdvergleich scheitert, weil Nichtgesellschafter keinen Anspruch auf Gewinnausschüttungen haben.

§ 8 Abs 2 KStG, § 82 f GmbHG

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