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Nur ein bisschen noch zur GmbH-Reform und sonst Grundsätzliches zum Spagat zwischen Widerspruchsfreiheit und Rechtssicherheit

EditorialFriedrich RüfflerGeS 2013, 169 Heft 4 v. 10.5.2013

Ein großer Aufsatz von Heinz Krejci zur GmbH-Reform füllt große Teile des Heftes und deshalb sollte das Editorial nicht erneut darüber handeln. Dennoch gestatten Sie mir kurz den Hinweis auf die eingelangten Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf, wie sie auf der Homepage des Parlaments nachzulesen sind (vgl unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/MESN/ ). Neben vielen geistlosen Stellungnahmen diverser öffentlicher Institutionen finden sich dort einige lesenswerte (auch von der einen oder anderen öffentlichen Institution), wobei ich hier nur auf diejenige von Prof. Hanns F. Hügel hinweisen möchte, von dem man als einem der renommiertesten Wirtschaftsanwälte Österreichs wohl nicht behaupten kann, dass er praxisfern sei. Und er hat auf einen ganz bemerkenswerten Effekt der geplanten Reform hingewiesen. Die Kapitalherabsetzung ist eine steuerfreie Einlagenrückzahlung (§ 4 Abs 12 EStG), während bekanntlich Gewinnausschüttungen mit 25% KESt belastet sind. Da der Entwurf es allen in Österreich bereits existierenden GmbH ermöglicht, ihr Kapital auf EUR 10.000,- herabzusetzen, darf man raten, ob diese Chance genutzt werden wird oder nicht. Herausgeber einer Zeitschrift für Gesellschaftsrecht und angrenzendes Steuerrecht sind üblicherweise nicht gegen Steuererleichterungen. Wenn sie aber mit einer massiven Gläubigergefährdung einhergehen, darf man für eine andere Art der Steuersenkung als Alternative plädieren.

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