vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mindestkörperschaftsteuerpflicht einer untätigen "Mantelgesellschaft"

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 153 Heft 3 v. 10.4.2013

1. Die Mindestkörperschaftsteuer nach § 24 Abs 4 KStG knüpft an das Bestehen der unbeschränkten Steuerpflicht iSd § 1 Abs 2 KStG an und beginnt mit dem Tag des Eintretens in die unbeschränkte Steuerpflicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!