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Beschlussanfechtung wegen Verletzung des Auskunfts- und Rederechts in der Hauptversammlung - Bekämpfung des Gesellschafterausschlusses

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 132 Heft 3 v. 10.4.2013

Bei der Beschlussanfechtung ist die Relevanztheorie anzuwenden. Entscheidend für die Anfechtbarkeit ist der Zweck der jeweiligen Verfahrensbestimmung. Nur wenn ein konkretes Informations- oder Partizipationsinteresse eines Aktionärs verletzt wurde, begründet dies die Anfechtbarkeit.

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