Nach Jahren des Erwägens gibt es nunmehr einen Entwurf für ein "Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, das Notartarifgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und das Körperschaftssteuergesetz 1988 geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 - GesRÄG 2013)". Das Gesetz soll am 1.07.2013 in Kraft treten. So ist es jedenfalls geplant. Der Entwurf reagiert auf eine komplexe Diskussion, die bereits länger als ein Jahrzehnt währt und nicht zuletzt auf Einflüsse des anglo-amerikanischen Kapitalgesellschaftsrechts auf das kontinentaleuropäische zurückgeht.