Da eine Einbringung eines Unternehmens in eine GmbH nach Artikel III UmgrStG ein Veräußerungsgeschäft darstellt, ist der im Rahmen des Wechsels der Gewinnermittlungsart gemäß § 4 Abs 10 EStG von § 4 Abs 3 EStG zu § 4 Abs 1 EStG ermittelte Übergangsverlust beim Gewinn des letzten Gewinnermittlungszeitraumes vor der Einbringung zu berücksichtigen.