Bei einer effektiven Kapitalerhöhung durch Leistung eines Dritten unter gleichzeitigem Bezugsrechtsausschluss der bestehenden Gesellschafter ist das Aufgeld nicht nur in die Übernahmeerklärung (den Übernahmevertrag), sondern auch in den Kapitalerhöhungsbeschluss aufzunehmen.
OLG Innsbruck 04.07.2013, 3 R 59/13w