Durch das 1. StabG wurde die Hereinnahme von "befreiten" Betriebsstättenverlusten und von Verlusten ausländischer Gruppenmitglieder mit dem nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verlustbetrag gedeckelt. Dadurch soll schon auf Ebene der Verlusthereinnahme das Problem der bisherigen unzureichenden Nachversteuerung gelöst werden, das dadurch entstand, dass der hereinzunehmende Verlust zwar nach inländischem Steuerrecht ermittelt wurde, die Nachversteuerung aber auf die Verlustverwertung nach ausländischem Steuerrecht rekurrierte. Die Neuregelung begegnet allerdings systematischen Bedenken und stellt durch seine Bindung an das ausländische Steuerrecht weiterhin einen Fremdkörper im Ertragsteuersystem dar. Nach einer Vorstellung der bisherigen Problemlage und der Neuregelung soll daher in diesem Beitrag der Versuch unternommen werden, als mögliche Alternative zur nunmehrigen Einschränkung der Verlusthereinnahme ein Nachversteuerungssystem zu entwickeln, das durch das ausschließliche Abstellen auf österreichisches Steuerrecht die bisherigen Probleme sachgerecht und systematisch korrekt lösen würde.