I. Hintergrund
1. Grundsatz der wirtschaftlichen Einmalbesteuerung
Vor der Umwandlung unterliegen Gewinne auf Ebene der Kapitalgesellschaft einer Besteuerung mit 25% KöSt.1) Werden die Gewinne ausgeschüttet, liegen ein weiteres Mal Einkünfte vor. Diese sind bei Körperschaften in Österreich steuerbefreit.2) Im Gegensatz dazu erfolgt bei natürlichen Personen eine Besteuerung mit 25% ESt.3) Durch die Besteuerung mit KöSt und (K)ESt auf zwei Besteuerungsebenen soll im Ergebnis die wirtschaftliche Einmalbesteuerung erreicht werden.4)