Gem § 8 Abs 1 S 2 UGB ist jede/r Einzelunternehmer/in berechtigt, seine Firma zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden; Unternehmer, welche der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen (§ 189 UGB) sind dazu verpflichtet. In der Praxis wird von der "freiwilligen" Anmeldung vielfach Gebrauch gemacht. Bei Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird aber oftmals nicht bedacht, dass auch die Löschung der Firma im Firmenbuch zu beantragen ist (§ 30 Abs 2 UGB).