Für die Unternehmerqualifikation eines GmbH-Gesellschafters ist erforderlich, dass dieser die Mehrheit der Geschäftsanteile oder zumindest 50% hievon hält.Eine geringere Beteiligung - ohne gesellschaftsvertraglich eingeräumte Sperrminorität - verschafft dem Gesellschafter typischerweise keinen entscheidenden Einfluss.