Das DHG ist nach der Rechtsprechung des OGH auf Geschäftsführer einer GmbH nicht anzuwenden. Eine aktuelle Entscheidung des EuGH gibt Anlass, diese Auffassung zu überdenken. Das Gericht vertritt in der Entscheidung "Danosa" die Anwendbarkeit von Arbeitnehmerschutzbestimmungen auf das Vorstandsmitglied einer Kapitalgesellschaft. Der diesem Standpunkt zu Grunde liegende soziale Schutzgedanke verlangt nicht lediglich einen effektiven Arbeitnehmerschutz, sondern verbietet es auch, das mit der wirtschaftlichen Tätigkeit verbundene Risiko ohne weiteres auf den Dienstnehmer überzuwälzen.