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Zur "Zuordnung" des Sanierungsgewinns in der Unternehmensgruppe

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2012, 203 Heft 4 v. 10.5.2012

Die Berechnung des wegen eines beim Gruppenmitglied anfallenden Sanierungsgewinns nicht festzusetzenden Körperschaftsteuerbetrages (§ 23a KStG 1988) hat bei Unternehmensgruppen nach Maßgabe der Einkommensverhältnisse dieses Gruppenmitgliedes zu erfolgen.

§ 9 Abs 6 KStG, § 23a KStG

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