Am 1. 1. 2012 hat sich das Inkrafttreten des UmgrStG zum zwanzigsten Mal gejährt. Trotz zahlreichen zwischenzeitlich erfolgten Novellierungen besteht an mehreren Stellen weiteres Verbesserungspotential. Im folgenden Beitrag soll versucht werden, sowohl formale bzw stilistische als auch inhaltliche Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Art V UmgrStG (Realteilung) aufzuzeigen.