Stabilitätsgesetz. Soeben wurde das "1. Stabilitätsgesetz 2012" veröffentlicht (BGBl I 2012/22), das eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen enthält, die zwar kaum steuerstrukturelle Reformen bringen, dafür aber jene zusätzlichen Steuereinnahmen in die Staatskasse spülen sollen, mit denen der Budgetkonsolidierungspfad bis zum Jahr 2016 beschritten werden soll ("Konsolidierungspaket 2012 bis 2016"). Bis 2016 soll ein Mehraufkommen von rund € 6,5 Mrd generiert werden, das in der Regierungsvorlage sogar positionenweise aufgeschlüsselt wird (ErlRV 1680 BlgNR XXIV. GP, 4 f) und zu einem nicht unerheblichen Teil aus einer "Schließung von Steuerlücken" stammen soll.