Bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft kann hinsichtlich im Gesellschaftsvermögen gehaltener Grundstücke nicht von einer anteiligen Grundstücksveräußerung iSd § 30 Abs 1 Z 1 lit a EStG ausgegangen werden, die der Spekulationsfrist von 10 Jahren unterliegen würde. § 24 Abs 1 lit e BAO bietet keine Grundlage dafür, die objektive Seite steuerrechtlicher Tatbestandsverwirklichung umzugestalten.