Wertänderungen internationaler Schachtelbeteiligungen bleiben gem § 10 Abs 3 Satz 1 KStG grundsätzlich außer Ansatz. Das internationale Schachtelprivileg eröffnet dem Erwerber bei Erstanschaffung oder Entstehung einer internationalen Schachtelbeteiligung durch zusätzliche Anschaffungen jedoch die Möglichkeit, eine Option zugunsten der Steuerwirksamkeit zukünftiger Wertänderungen auszuüben. Bei Übertragungen im Konzern besteht diese Optionsausübungsmöglichkeit für die erwerbende Körperschaft aber grundsätzlich nicht. Vielmehr bindet § 10 Abs 3 Z 4 KStG die erwerbende Konzernkörperschaft an die vom Rechtsvorgänger getroffene Option. Bei Tranchenveräußerungen wirft dieses Optionsmodell und die Bindungswirkung bei konzerninternen Übertragungen Zweifelsfragen auf: Beim Verkäufer einer internationalen Schachtelbeteiligung stellt sich die Frage, ob die Steuerneutralität auch dann gegeben ist, wenn es zu einer tranchenweisen Veräußerung kommt. Aus Sicht eines konzernzugehörigen Erwerbers ist fraglich, ob auch der bloß teilweise Erwerb einer internationaler Schachtelbeteiligungen gem § 10 Abs 3 Z 4 KStG einer Bindungswirkung unterliegt.