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Unvereinbarkeiten des Stiftungsvorstands - Abberufung aus wichtigem Grund

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 139 Heft 3 v. 10.4.2012

Das Firmenbuchgericht hat bei der Anmeldung der Abberufung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung eine amtswegige Prüfung vorzunehmen. Diese hat sich im Wesentlichen darauf zu beschränken, ob ein Abberufungsgrund schlüssig dargelegt wurde und ob die dem Eintragungsgesuch zu Grunde liegenden Tatsachen glaubwürdig sind.Die Prüfbefugnis ist nicht auf das Aufgreifen einer offensichtlichen Unzulässigkeit beschränkt.

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