Im Folgenden werden die Strukturmerkmale des ministeriellen Diskussionsentwurfes über die Neufassung des 27. Hauptstücks des ABGB beleuchtet. Dass es im Hinblick auf einzelne Regelungen noch Verbesserungswünsche gibt, liegt nahe. Störender sind Vorwürfe, die das Grundkonzept der Reform angreifen und eine prinzipielle Neuorientierung fordern. Ist diese Kritik gerechtfertigt? Auch dieser Frage ist der folgende Beitrag gewidmet.