Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem BMJ-Diskussionsentwurf für eine Reform des GesBRRechts auseinander. Dieser will im Wesentlichen eine "Mini-OG" ohne Rechtsfähigkeit schaffen und übersieht dabei die abweichende Interessenlage bei nicht unternehmerischen Gesellschaften, die oft ohne Beratung und/oder sogar schlüssig errichtet werden und daher in besonderem Maße auf eine interessengerechte Dispositivlage angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund ist auch die geplante Loslösung vom bürgerlichen Recht kritikwürdig, insb vom Recht der Vollmacht, der gemeinschaftlichen Rechte und Verbindlichkeiten sowie der Miteigentumsgemeinschaft. Sachgerecht sind die OG-Regelungen nur für Mitunternehmerschaften, weshalb für eine begleitende Neufassung des OG-Tatbestands plädiert wird.