Schon im Mai-Heft 2011 hat sich die GES in Erwartung künftiger rechtspolitischer Ereignisse mit Fragen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts befasst.1) Nunmehr liegt, auf diversen wissenschaftlichen Vorarbeiten aufbauend, und nach seit November 2010 laufenden Beratungen ein ministerieller "Diskussionsentwurf" für ein "Bundesgesetz, mit dem das 27. Hauptstück des zweiten Teils des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs den Titel ‚Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts‘ erhält und das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmensgesetzbuch geändert werden (GesbR-Reform-Gesetz - GesbRG)" vor.2) Der Entwurf zeigt, in welche Richtung sich die GesBR-Reform bewegt. Zwar ist noch nichts in Stein gemeißelt, doch liegt immerhin ein detailliert ausgearbeiteter Entwurf samt Erläuterungen vor, der es ermöglicht, sich über die in Aussicht genommenen konkreten Antworten auf die anstehenden Ordnungsfragen der Reform eine Meinung zu bilden.