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Kein nachträglicher Eintritt des Treugebers als Stifter

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 444 Heft 9 v. 10.11.2011

Ein nachträglicher Beitritt einer Person als Stifter kommt nicht in Betracht.Dasselbe gilt für eine Übertragung der stiftungsrechtlichen Stifterstellung auf einen Treugeber.

§§ 3, 9 PSG

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