Kein nachträglicher Eintritt des Treugebers als Stifter
Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 444 Heft 9 v. 10.11.2011
Ein nachträglicher Beitritt einer Person als Stifter kommt nicht in Betracht.Dasselbe gilt für eine Übertragung der stiftungsrechtlichen Stifterstellung auf einen Treugeber.