Das BBG 2011 hat auch das PSG in wesentlichen Punkten novelliert. Nachstehender Beitrag will diese jüngsten Änderungen im Stiftungsrecht aufarbeiten. Der erste Teil des Beitrages soll neben einer Analyse der neuen, va Beiräte betreffenden Rechtslage auf praxisrelevante Fragen der Ausgestaltung und Reichweite von Beirats-Kompetenzen eingehen. Der im folgenden Heft erscheinende zweite Teil setzt sich mit den Änderungen des BBG 2011 iZm mit der Rolle von Vertretern und Beratern im Stiftungsvorstand auseinander.