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Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 399 Heft 8 v. 10.10.2011

Solange die Organstellung nicht beendet wurde, obliegt die Beendigung des Anstellungsverhältnisses des GmbH-Geschäftsführers der Generalversammlung.Für die Abwicklung des Geschäftsführer-Dienstvertrags des nicht mehr amtierenden Geschäftsführers ist ein verbliebener oder neu bestellter Geschäftsführer zuständig.

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