Foglar-Deinhardstein vertritt im zitierten Aufsatz im Gefolge von Zollner im Ergebnis die Ansicht, ein Rechtsformwechsel von der GmbH zur AG a) sei auch mit einer Unterbilanz möglich und b) setze keine Werthaltigkeit des Vermögens der umzuwandelnden GmbH im Zeitpunkt der Umwandlung voraus. Der Autor billigt die Aussage zu a), versucht aber die Unrichtigkeit der Aussage zu b) nachzuweisen.