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Anteilsvereinigung und doch (k)ein Missbrauch

Angrenzendes SteuerrechtMichael TumpelGeS 2011, 350 Heft 7 v. 10.9.2011

Der VwGH hat im Erkenntnis 5.4.2011, 2010/16/01681)1)Vgl dazu Schilcher, VwGH: Vermeidung der Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 GrEStG durch Treuhandgestaltung als Missbrauch iSd § 22 BAO, ÖStZ 2011, 265 ff; Vondrak, Missbrauch im GrEStG, ecolex 2011, 656 ff; Kofler/Lehner, Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG: Zurückbehaltung eines "Zwerganteiles" als Missbrauch, GES 2011, 248 ff; Rohn, JEV 2011/11., festgestellt, dass im zu beurteilenden Fall die Treuhandgestaltung zwecks Vermeidung der Anteilsvereinigung Missbrauch iSd § 22 BAO sei und damit Grunderwerbssteuerpflicht entstanden war. Das BMF hat am 29.6.2011 in einem Erlass nunmehr Stellung bezogen. Die wesentliche Aussage besteht darin, dass die Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO "nur in Einzelfällen bei speziellen Sachverhaltskonstruktionen zur Anwendung kommen" kann.

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