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Verlustübergang und Rumpfwirtschaftsjahr bei Verschmelzungen

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2011, 302 Heft 6 v. 10.7.2011

Der der Verschmelzung folgende Veranlagungszeitraum ist das folgende Kalenderjahr, nicht hingegen ein eventuelles Rumpfwirtschaftsjahr.

UFS 18.04.2011, RV/3985-W/09
§ 4 Z 1 UmgrStG

Ausgangssachverhalt

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