In der Firmenbuchpraxis kommt es vor, dass ein Gesellschafter einer OG oder KG den übrigen Gesellschaftern gegenüber gem § 132 Abs 1 UGB seine Kündigung erklärt, dass sich der oder die übrigen Gesellschafter aber weigern, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach § 143 Abs 1 UGB nachzukommen, die nach Ablauf der Kündigungsfrist folgende Auflösung der Gesellschaft (§ 131 Z 6 UGB) zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Das gegenständliche Muster ist ein von allen Gesellschaftern im Einvernehmen unterfertigter Antrag. Im Anschluss an das Muster werden auch die Wege dargestellt, die man beschreiten muss, wenn Gesellschafter ihrer gesetzlichen Pflicht nicht freiwillig nachkommen.