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Anwendung aktienrechtlicher Stimmverbote auf juristische Personen, die von ausgeschlossenen Organmitgliedern der AG beherrscht werden

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 275 Heft 6 v. 10.7.2011

Das Stimmverbot des § 118 Abs 1 Satz 2 AktG idF vor dem AktRÄG 2009 (nunmehr § 130 Abs 2 AktG) gilt auch für einen Aktionär, der juristische Person ist und deren organschaftlicher Vertreter zugleich Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied der Aktiengesellschaft ist, wenn

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