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Ist die Bindung des Agios durch Buchung in die gebundene Kapitalrücklage noch zeitgemäß? Ein Schritt zur Vereinfachung des österreichischen Kapitalerhaltungssystems

Gesellschaftsrecht AbhandlungenAlexander Schneider, Kerstin SchurlGeS 2011, 219 Heft 5 v. 10.6.2011

Nach österreichischem Unternehmensrecht sind Aufgeldbeträge (Agio) in die gebundene Kapitalrücklage einzustellen und dürfen somit nur zum Ausgleich eines ansonsten auszuweisenden Bilanzverlustes aufgelöst werden. Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob die Agiobindung durch die Einbuchung in die gebundene Kapitalrücklage - bei Ausgabe von Anteilen - noch sinnvoll und notwendig ist - dies vor allem mit Hinblick auf die Weiterentwicklung des modernen Aktienrechts.

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