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Neufassung des GmbH-Gesellschaftsvertrages mit Begründung von Aufgriffsrechten unter Berücksichtigung der Judikaturänderung des OGH

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGeS 2011, 74 Heft 2 v. 10.3.2011

Nach bisheriger oberstgerichtlicher Rsp erfordert eine Satzungsänderung, mit der ein Aufgriffsrecht ergänzt, geändert oder neu zum Satzungsinhalt werden soll, die Notariatsaktsform. In der E OGH 17.12.2010, 6 Ob 63/10y, abgedruckt in dieser Ausgabe, Seite 65, ist der 6. Senat der Kritik der Lehre sowie der überwiegenden zweitinstanzlichen Judikatur gefolgt und von seiner bisherigen Rsp abgewichen.

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