§§ 15, 40 Abs 1 FBG; §§ 55 Abs 3, 57 AußStrG 2003
Der Beschluss des Firmenbuchgerichts auf amtswegige Löschung einer GmbH muss eine Begründung enthalten. Der Verweis auf eine Gesetzesstelle reicht nicht.Forderungen gegen Gesellschafter auf Volleinzahlung der Stammeinlage sind kein offenkundiges Vermögen iSd § 40 Abs 1 FBG.