Für die Berechnung der Zweijahresfrist bei der Einbringung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft ist ein Gesellschafterwechsel nicht befreiungsschädlich.
UFS 09.09.2011, RV/0384-L/10, § 22 Abs 4 UmgrStG
Für die Berechnung der Zweijahresfrist bei der Einbringung von Anteilen an einer Mitunternehmerschaft ist ein Gesellschafterwechsel nicht befreiungsschädlich.
UFS 09.09.2011, RV/0384-L/10, § 22 Abs 4 UmgrStG