Am 26. Mai 2010 hat der 3. Senat des OGH in zwei Entscheidungen zu bedeutenden Rechtsfragen an der Schnittstelle von Anfechtungsrecht und Körperschaftsrecht Stellung genommen: Einmal musste das Höchstgericht die Zulässigkeit der Anfechtung von Einlagenleistungen eines GmbH-Gesellschafters beurteilen und sich mit dem Spannungsverhältnis von Anfechtung und Kapitalerhaltung auseinandersetzen.1) In dem zweiten Sachverhalt ging es um die Anfechtung von Vermögenswidmungen eines Stifters an eine Privatstiftung liechtensteinischen Rechts; aus diesem Anlass hat das Höchstgericht umfassende Ausführungen zur Zurechnung der Benachteiligungsabsicht gemacht.2)