Ursprünglich gab es für jedes Fach nur einen "Ordinarius". So auch im "Handels- und Wechselrecht" an der damaligen Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die Nachkriegsjahre prägte der unvergessliche Heinrich Demelius, ein feinsinniger Gelehrter, der dieses Fach noch auf bewundernswerte Weise mit der Rechtsgeschichte zu verbinden wusste.