Die Verwertbarkeit von Auslandsverlusten bei der Gruppenbesteuerung wurde durch die Steuerreform 2005 in Zeiten der Hochkonjunktur eingeführt. Im Zuge internationaler Expansionen entstehende Anlaufverluste sollten sofort in Österreich verwertet werden können, dies unter Vorbehalt der späteren Nachversteuerung bei Verlustaufholung oder Ausscheiden aus der Gruppe. Nunmehr stellt sich die Frage, ob dieses Konzept auch in der derzeitigen Wirtschaftskrise bewährt.