Für das Überprüfungsverfahren der Barabfindung, das sich auf ein Squeeze-out durch einen EU-ausländischen Hauptaktionär bei einer österreichischen Gesellschaft bezieht, sind die österreichischen Gerichte international zuständig.
OGH 18.02.2010, 6 Ob 221/09g
("Bank Austria") Art 22 Z 2 EuGVVO, § 6 GesAusG