Es ist eine alte Streitfrage, ob Schadenersatzansprüche geschädigter Anleger/Aktionäre gegen die AG am Verbot der Einlagenrückgewähr scheitern. Nachdem der Verfasser in einem Beitrag begründet hat, dass im Anschluss an den BGH Schadenersatzansprüche Vorrang haben sollten, haben gleich drei Autoren die Gegenposition bezogen bzw ihre schon vorher formulierte Gegenposition erneut bekräftigt, was mit der Aktualität und Brisanz des Themas angesichts vieler Anlegerprozesse zusammenhängen dürfte. Dieser Aufsatz soll den Kritikern antworten und die Position des Verfassers mit zusätzlichen Argumenten absichern und präzisieren.