vorheriges Dokument
nächstes Dokument

UFS: Per E-Mail abgeschlossene Rechtsgeschäfte ohne sichere digitale Signatur lösen keine Gebührenpflicht aus

SteuerrechtFriedrich FrabergerGeS 2009, 355 Heft 9 v. 1.9.2009

Ein Rechtsgeschäft, welches über E-Mail (ohne sichere digitale Signatur) abgeschlossen und darüber hinaus auch nicht ausgedruckt wird, löst mangels "Urkunde" keine Rechtsgeschäftsgebühr aus. Der Urkundenbegriff des GebG ist historisch zu verstehen und lässt daher eine Gebühr nur bei papiermäßiger Urkundenerrichtung entstehen. Aufgrund der mehrfachen Änderungen des § 18 GebG, bei welcher der Gesetzgeber ausreichend Gelegenheit gehabt hätte, ein geändertes Verständnis des Urkundenund/oder Unterschriftsbegriffes im Gesetz zu verankern, kann nicht davon ausgegangen werden, dass nicht ausgedruckte E-Mails Gebühren auslösen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!